Das 1. Quartal 2024 war Testphase.
Ab dem 2. Quartal 2024 arbeiten wir ausschließlich mit dem e-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente, das heißt papierlos
! für Privatpatienten ändert sich an der Rezepterstellung nichts. Die privaten Krankenkassen sind noch nicht an das System angeschlossen.
! dieses Angebot besteht nur für unsere bekannten Patienten. Wenn Sie ein neuer Patient sind, bitten wir Sie, zunächst in die Praxis zu kommen.
So erhalten Sie Ihre Medikamente mit dem eRezept:
1. Vorbestellung der verschreibungspflichtigen Medikamente
! vor Ort in der Praxis Medikamente bestellen und Rezept mitnehmen ist nicht möglich
2. eGK (elektronische Gesundheitskarte) der gesetzl. Krankenversicherung
Ohne Ihre eGK geht gar nichts. Daher bringen Sie Ihre Gesundheitskarte bei der ersten Bestellung im Quartal vorbei
! weitere Nachbestellungen im selben Quartal können ohne erneutes Einlesen der eGK ausgestellt werden.
3. eRezept einlösen
oder
! durch eRezepte entfällt logischerweise das Faxen an Apotheken oder die Zusendung an Sie
Viele weitere nützliche Informationen rund um der eRezept finden Sie auch auf der Webseite zum eRezept der Gematik das-e-rezept-fuer-deutschland.de